Was Sie über die vorgezogenen Wahlen 2025 wissen müssen

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Am 23. Februar 2025 finden vorgezogene Bundestagswahlen statt. Diese Entwicklung folgt auf die verlorene Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz und die anschließende Auflösung des Bundestages durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Hintergrund der Neuwahlen

Die Entscheidung für vorgezogene Neuwahlen resultiert aus einer verlorenen Vertrauensfrage des Bundeskanzlers im Bundestag. Bundeskanzler Olaf Scholz hatte Anfang Dezember 2024 die Vertrauensfrage beantragt. Am 16. Dezember haben die Mitglieder des Bundestages dem Bundeskanzler das Vertrauen nicht ausgesprochen. Der Bundespräsident hat daraufhin den Bundestag aufgelöst und den 23. Februar 2025 als Wahltermin bestimmt.

Wahltag: 23. Februar 2025.

Stimmen: Die Wähler haben bei der Bundestagswahl grundsätzlich zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Direktbewerber des jeweiligen Wahlkreises gewählt, der als Abgeordneter in den Bundestag einziehen soll. Mit der Zweitstimme entscheiden sich die Wähler nicht für eine Person, sondern für die Landesliste einer Partei. Auf dieser Liste stehen die Kandidaten, die eine Partei für das Bundesland nach Berlin schicken möchte.

Besonderheiten im Ennepe-Ruhr-Kreis: 

  • Wie bei den letzten Bundestagswahlen wird der Ennepe-Ruhr-Kreis erneut in zwei Wahlkreise aufgeteilt sein. Im Vergleich zur Wahl 2021 haben sich allerdings die Bezeichnungen der Wahlkreise verändert.
    • Aus dem Wahlkreis 138/Hagen-Ennepe-Ruhr-Kreis I wird der Wahlkreis 137/Hagen-Ennepe-Ruhr-Kreis IDen Wahlkreis 137/Hagen-Ennepe-Ruhr-Kreis I bilden die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg und Schwelm sowie die kreisfreie Stadt Hagen.
    • Aus dem Wahlkreis 139/Ennepe-Ruhr-Kreis II wird der Wahlkreis 138/Ennepe-Ruhr-Kreis II. Im Wahlkreis 138/Ennepe-Ruhr-Kreis II geben die Bürger aus Hattingen, Herdecke, Sprockhövel, Wetter und Witten ihr Votum ab.

Tipps für die Wahl

Überprüfung des Wahlrechts: Stellen Sie sicher, dass Sie wahlberechtigt sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Bei Unsicherheiten wenden Sie sich an Ihre Gemeindeverwaltung.

Fristgerechte Beantragung der Briefwahl: Aufgrund des verkürzten Zeitraums ist es ratsam, die Briefwahlunterlagen umgehend nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung zu beantragen.

 

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